Jugendordnung
Jugendordnung für Stralsunder Angelfreunde e.V.
Die Jugendordnung regelt alle Einzelheiten über die Rechte und Pflichten unserer Kinder und Jugendlichen im Verein, sowie die Zuführung und Verwendung von finanziellen und Sachmitteln an den Angelverein, für die Gestaltung der Jugendarbeit (entsprechend § 3 der Satzung).
1. Präambel
Die Jugend der Stralsunder Angelfreunde e.V. umfasst alle Kinder und Jugendlichen des Vereins bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
2. Aufgaben und Ziele
(1) Die Arbeit mit der Jugend ist an den Bedürfnissen und Interessen junger Menschen orientiert. Sie macht es sich zur Aufgabe , Entwicklungen zu fördern oder einzuleiten, die geeignet sind , das Werden zu einer eigenverantwortlich handelnden Persönlichkeit zu unterstützen.
Hierzu gehören insbesondere die persönlichen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen zu erkennen, soziales Engagement zu entwickeln und in solidarischem Handeln aktiv an der Entwicklung der Gesellschaft mitzuarbeiten.
(2) In enger Zusammenarbeit mit allen öffentlichen und freien Trägern der Jugendarbeit , sowie allen gesellschaftlich wichtigen Institutionen und Organisationen ist die Jugend der Stralsunder Angelfreunde e.V. bestrebt, ein Treffpunkt für Kinder und Jugendliche zu sein, die Gefallen und Interesse am gemeinsamen Angelsport haben.
(3) Die Jugendgruppe der Stralsunder Angelfreunde e. V. soll der Kommunikation, dem Gedankenaustausch, sowie dem Gemeinschaftsleben für Kinder und Jugendliche dienen.
Hierfür bieten sich diverse Veranstaltungen, Schulungen, aber auch Vereinsfahrten an.
(4) Eine wesentliche Aufgabe sieht der Verein darin, unsere Kinder und Jugendlichen für den Angelsport, den Umgang mit der Natur und der Umwelt zu begeistern und auch dahingehend zu schulen.
(5) Die Jugend des Stralsunder Angelsport e.V. verpflichtet sich der Förderung des Angelsports und des Umweltschutzes. Dieses Ziel soll durch regelmäßige Treffen in unserem Vereinsraum und am Wasser, ebenso aber auch durch gemeinsame Vereinsfahrten , sowie Zusammenkünfte mit Jugendgruppen anderer Vereine erreicht werden.
3. Gliederung
Die Jugend der Stralsunder Angelfreunde e.V. untergliedert sich in die Jugendgruppe, die Jugendhelfer und dem Jugendwart.
a. Jugendgruppe
Die Jugendgruppe umfasst alle Kinder und Jugendlichen des Stralsunder Angelfreunde e.V. bis zur gesetzlichen Altersgrenze.
b. Jugendhelfer
Die Jugendhelfer bestehen aus den ehrenamtlichen Betreuern und dem Jugendwart, gemeinsam leiten sie die Kinder und Jugendlichen an. Weiterhin begleiten sie die Jugendgruppe zu Veranstaltungen und Vereinsfahrten und betreuen sie dort.
Die Jugendhelfer sind zur Absprache und Abstimmung mit dem geschäftlichen Vorstand verpflichtet.
c. Jugendwart
Der Jugendwart ist ein nach der Satzung der Stralsunder Angelfreunde e.V. alle 2 Jahre zu wählendes Amt. Er gehört zum Vorstand und vertritt dort die Interessen der Kinder und Jugendlichen des Vereins.
Desweiteren ist der Jugendwart Ansprechpartner für die Jugendhelfer, Eltern, Jugendlichen, Vereinsmitglieder und den Vorstand.
4. Wahlrecht
Das Wahlrecht wird in der Satzung des Stralsunder Angelfreunde e.V. reguliert.
5. Kassenwesen
Das Kassenwesen unterliegt der Beitrags- und Finanzordnung des Stralsunder Angelfreunde e.V..
6. Inkrafttreten
Diese Ordnung wurde auf der Hauptversammlung am 17.12.2022 bestätigt und tritt danach in Kraft.
Der Vorstand
Unterschriften